Berufsbild

Inspektor/in im Notardienst (Bayern und Pfalz)

Die Tätigkeit im Überblick

Inspektoren und Inspektorinnen im Notardienst sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst bei der Notarkasse A. d. ö. R., einer Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in München.

Als fachkundige und leitende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Notariat unterstützen sie die Notare und Notarinnen im Freistaat Bayern und in der Pfalz (Landesteil von Rheinland-Pfalz) bei deren hoheitlichen Aufgaben und rechtlichen Dienstleistungen.

Inspektoren und Inspektorinnen im Notardienst sind als qualifizierte Mitarbeiter mit der Vorbereitung und Abwicklung anspruchs- und verantwortungsvoller Vorgänge im Notariat betraut. Sie besprechen und gestalten Verträge und juristische Erklärungen, sie sorgen für deren richtige und sichere Durchführung. Hierunter fallen Geschäfte des Grundstücksverkehrs, erb- und familienrechtliche Angelegenheiten sowie Vorgänge des Handels-, Gesellschafts- und Registerrechtes.

Inspektoren und Inspektorinnen im Notardienst üben als neutrale und fachkundige Vertrauenspersonen eine beratende und gestaltende Tätigkeit aus.

 

Aufgaben und Tätigkeiten

Besprechen – Beraten – Verhandeln – Zukunft gestalten

Das Notariat genießt in der Bevölkerung und bei den am Rechtsverkehr teilnehmenden Personen großes Vertrauen. Es hat als vertrauensbildende Institution eine wesentliche volkswirtschaftliche Bedeutung, denn, nur wer vertraut, schließt Geschäfte ab. Inspektorinnen und Inspektoren sind als fachkundige Ansprechpartner der Rechtsuchenden ein unverzichtbarer Bestandteil der Institution Notariat in Bayern und in der Pfalz.

Im Notariat wird Zukunft gestaltet. Anders als die meisten juristischen Berufe, die sich vornehmlich mit der Vergangenheit zu beschäftigen haben, sind Inspektoren und Inspektorinnen im Notariat meist mit der Zukunft befasst. Sie gestalten und formulieren als fachkundiges Personal der Notarkasse zusammen mit dem Notar/der Notarin und den beteiligten Rechtsuchenden Verträge und Erklärungen. So entwerfen sie Schriftstücke, die auf Grundlage der Gesetze in der Zukunft Veränderungen bewirken und mit denen die Beteiligten ihre Vorhaben künftig umsetzen können. Notarielle Regelungen haben oft Bedeutung für viele Jahre und gar Jahrzehnte.

Inspektoren und Inspektorinnen pflegen vielfältige Kontakte mit Rat und Recht suchenden Bürgern, Gesellschaften und Institutionen – mündlich und schriftlich, im persönlichen Gespräch und telefonisch. Sie erörtern mit den Beteiligten deren rechtliche Vorhaben, Erwartungen und Wünsche. Die Sachverhaltsaufklärung ist oftmals eine schwierige Aufgabe. Sie beraten die Rechtsuchenden über bestehende Möglichkeiten und stellen falsche rechtliche Vorstellungen richtig. Kontaktfähigkeit, sprachliche Gewandtheit und die Fähigkeit, die für Laien oft schwer nachvollziehbaren rechtlichen Gegebenheiten und Erfordernisse verständlich zu erklären, sind dabei sehr wichtig. Auch Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Rechtspfleger und Richter gehören zu den Gesprächspartnern.

Inspektoren und Inspektorinnen wirken bei Besprechungen und Verhandlungen meist als Ratgeber mit, teils aber auch in mediatorischer Funktion. So vermitteln sie in schwierigen rechtlichen und emotionalen Situationen zwischen den beteiligten Parteien. Hierbei bewegen sie sich auf der Grundlage unbedingter Neutralität und können auf dieser Vertrauensbasis oft auch in streitigen Situationen die Beteiligten auf dem Weg zu einer Einigung führen und begleiten.

Die Formulierung von rechtlich anspruchsvollen Vereinbarungen, Erklärungen und Anträgen, etwa von Scheidungsvereinbarungen, Verfügungen von Todes wegen und gesellschaftsrechtlichen Regelungen gehört vielfach zur täglichen Arbeit. Schließlich sorgen Inspektoren und Inspektorinnen für die sichere Abwicklung der geschlossenen Vereinbarungen und der rechtlichen Änderungen.

Bei all diesen Tätigkeiten sind eine gute Auffassungsgabe und ein großes Verantwortungsbewusstsein erforderlich. Insbesondere ist Verständnis für die Situation und Einfühlungsvermögen in die – oft gegensätzlichen – Interessen der Beteiligten notwendig. Häufig sind auch Verhandlungsgeschick und Entscheidungsfreude gefragt. Insgesamt also ein hohes Maß an sozialer und kommunikativer Kompetenz.

Die juristischen Erklärungen werden schriftlich verfasst. Hierfür sind ein gutes Sprachgefühl und ein gutes Formulierungs- und Abstrahierungsvermögen erforderlich, um die Lebenssachverhalte der Rechtssuchenden in juristisch korrekte Urkunden und Schriftstücke umzusetzen, die gleichwohl auch für den Laien möglichst verständlich sein sollen. Die Vorschläge und entworfenen Gestaltungen, die Inspektoren und Inspektorinnen erstellen, müssen von sachlich und rechtlich richtigen, unparteiischen Kriterien getragen werden.

Inspektoren und Inspektorinnen im Notardienst haben Einblick in persönliche Daten und Unterlagen. Selbstverständlich unterliegen sie der Schweigepflicht.

Sie nehmen vielfach auch planerische und organisatorische Aufgaben in dem Notariat wahr, in dem sie tätig sind, oft haben sie Personal zu führen oder stehen einem kleinen Team vor.

 

Beispiele für Aufgaben und Tätigkeiten im Notariat

Inspektoren und Inspektorinnen im Notariat sind unter anderem befasst

im Immobilienrecht mit:

  • Kauf- und Austauschverträgen, insbesondere unter Berücksichtigung der spezifischen und oft gegenläufigen Interessen der Vertragsparteien;
  • der Sicherung der Vertragsbeteiligten bei der Abwicklung von Verträgen, insbesondere auch in schwierigen Fällen, wie etwa bei Überschuldung, Zwangsversteigerung oder Insolvenz;
  • Schenkungen und Übertragungen bei Vereinbarung von Pflegeverpflichtungen und Vorbehaltsrechten unter Verwendung von Sicherungsmitteln wie Dienstbarkeiten, Nießbrauchsrechten, Vormerkungen und Reallasten;
  • Erbbaurechtsbestellungen, Wohnungseigentumsbegründungen und Wohnungseigentümergemeinschaften;
  • Bau- und Bauträgervorhaben, wie etwa Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftsbauten, gewerblichen Immobilien und Reihenhausanlagen;
  • Hypotheken- oder Grundschuldbestellungen zur Kreditsicherung;

im Erb- und Familienrecht mit:

  • Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen betreffend die Regelung des Güterstandes (z. B. Vereinbarung von Gütertrennung), des Versorgungsausgleichs (Ausgleich von Rentenansprüchen bei Scheidung) und der Unterhaltsansprüche von Kindern und Ehegatten;
  • Adoptionsanträgen;
  • Testamenten und Erbverträgen und den einschlägigen erbrechtlichen Gestaltungsmitteln wie Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, Vermächtnisanordnung, Teilungsanordnung, etc.;
  • Erbscheinsanträgen, Erbschaftsausschlagungen, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen;


im Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht mit:

  • Handelsregisteranmeldungen bei GmbH, AG, oHG, KG und Einzelkaufleuten sowie Anmeldungen zu sonstigen öffentlichen Registern, wie z. B. dem Genossenschafts- oder dem Vereinsregister;
  • Gesellschaftsverträgen von Kapital- und Personengesellschaften;
  • Abtretungen von Gesellschaftsbeteiligungen, insbesondere bei GmbHs.

 

Vergütung und Aufstiegsmöglichkeiten

Die künftigen Inspektoren und Inspektorinnen sind während ihrer Ausbildung zum/zur Notarfachangestellten und während ihrer Weiterbildung als Inspektoranwärter/in Angestellte ihres Ausbildungsnotars bzw. ihrer Ausbildungsnotarin.

 

Die aktuellen monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden erfahren Sie hier.

 

Das monatliche Arbeitsentgelt der Inspektoranwärter wird zwischen diesen und dem Ausbildungsnotar bzw. der Ausbildungsnotarin frei vereinbart und bewegt sich üblicherweise je nach Region zwischen ca. € 2.000,00 und ca. € 2.400,00. Tarifvertragliche Vorgaben oder Empfehlungen gibt es hierzu nicht.

 

Die Vergütung der Inspektoren und Inspektorinnen als fachkundige Mitarbeiter der Notarkasse A.d.ö.R. richtet sich nach dem „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder“, dem so genannten „TV-L“. Da die Ausbildung der Inspektoren und Inspektorinnen mit abschließender Inspektorenprüfung mit einer Fachhochschulausbildung vergleichbar ist, erfolgt bei deren Neueinstellungen eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe (EntgGr.) 9b, Stufe 2. Nach zwei Jahren werden die Inspektoren und Inspektorinnen in die Stufe 3 höher gestuft. Den TV-L in der aktuellen Fassung sowie die uns betreffende Entgelttabelle (TV-L Anlage B) finden Sie hier. Außerdem können Sie sich hier umfangreich über den öffentlichen Dienst informieren.

 

Abhängig vom Erfüllen bestimmter Kriterien, beispielsweise der Prüfungsnote (Platzziffer), den Qualifikationen (Beurteilungen durch den Notar/die Notarin) und dem sonstigen Engagement des Beschäftigten, sowie den zur Verfügung stehenden Stellen, können nach beamtenrechtlichen Grundsätzen Höhergruppierungen erfolgen zum/zur

  • Oberinspektor/Oberinspektorin im Notardienst (EntgGr. 9b, Stufe 4);
  • Amtmann/Amtfrau im Notardienst (EntgGr. 10, Stufen 4 oder 5);
  • Amtsrat/Amtsrätin im Notardienst (EntgGr. 11, Stufe 5);
  • Oberamtsrat/Oberamtsrätin im Notardienst (EntgGr. 12, Stufe 5);
  • Notariatsrat/Notariatsrätin im Notardienst (EntgGr. 13, Stufe 6).

Daneben erhalten die Beschäftigten der Notarkasse folgende jährliche Entgelte:

  • eine Jahressonderzahlung gemäß § 20 TV-L;
  • eine sog. „tarifunabhängige Zulage“, die in § 4 der Anlage zu Art. 4 (= Arbeitnehmersatzung) der Satzung der Notarkasse niedergelegt ist. Sie beträgt – vereinfacht gesagt – 12/10 des Dezemberentgeltes und wird im Dezember eines jeden Jahres in einer Summe gezahlt

 

Darüber hinaus haben Beschäftigte der Notarkasse nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen.

 

Die Notarkasse stellt ihren Mitarbeitern weiterhin als Sozialeinrichtung die Nutzung von Ferienwohnungen gegen einen vergünstigten Nutzungspreis zur Verfügung. Derzeit existieren Ferienwohnungen in Bayern und in der Pfalz.